Porsche Bande durch ein Mobiles Einsatzkommando (MEK) festgenommen

Foto: sabrinabelle Pixabay Content License

In einem bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls konnten unter der Federführung des Polizeipräsidiums Düsseldorf  drei polnische Tatverdächtige durch ein Mobiles Einsatzkommando (MEK) der hessischen Polizei festgenommen werden.

Die Beschuldigten im Alter von 29, 34 und 36 Jahren sind nach den Ermittlungen Teil einer Bande, welche für den Diebstahl von acht hochwertigen Fahrzeugen der Marke Porsche im gesamten Bundesgebiet verantwortlich sein soll.

Ausgangspunkt der im April 2024 eingeleiteten Ermittlungen war die Entwendung eines Porsches in Düsseldorf-Wittlaer. Anhand der gesicherten Spuren sowie aufgrund des engen Austausches zwischen den deutschen und polnischen Polizeibehörden ergaben sich Hinweise auf eine polnische Tätergruppe. Diese soll auf den Diebstahl hochwertiger Fahrzeuge spezialisiert sein und u. a. eine Wohnung im Rheinland als Basis für Aufklärungsfahrten genutzt haben.

Im Wege des polizeilichen Nachrichtenaustausches erhielt die eingesetzte Düsseldorfer Ermittlungskommission am  Kenntnis von der Einreise dreier Beschuldigter nach Deutschland.

Daraufhin gelang es einem hessischen MEK am Mittwoch (3. Juli), die drei Tatverdächtigen unmittelbar nach der Entwendung eines Porsches 911 Turbo S im Wert von rund 130.000 Euro in Wiebaden (Hessen) festzunehmen und das Fahrzeug unversehrt sicherzustellen. Durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurden  Haftbefehle gegen die Beschuldigten beantragt, welche durch das Amtsgericht Düsseldorf antragsgemäß erlassen und in Vollzug gesetzt wurden.

Insgesamt soll die Tätergruppierung in unterschiedlicher Besetzung acht Fahrzeugdiebstähle mit einer Gesamtschadenssumme von rund 1.5 Millionen Euro in Düsseldorf, Köln, Mülheim a.d.R., Warendorf, Bielefeld, Braunschweig, Mannheim und Wiesbaden begangen haben.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Für jeden Fall des schweren Bandendiebstahls sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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