Polizistinnen und Polizisten in NRW tragen Schutzmasken

Bei Polizeieinsätzen ist es wichtig, mögliche Infektionsgefahren für die Einsatzkräfte zu minimieren. Gleichzeitig soll die potentielle Weitergabe einer Infektion durch Einsatzkräfte möglichst verhindert werden. Durch den Schutz der Atemwege können die Freisetzung sowie die Aufnahme von Krankheitserregern wie das Coronavirus (SARS-COV-2) vermieden werden. Das Tragen von Masken zum Schutz der Atemwege - Mund-Nasenbedeckung (MNB), Mund-Nasen-Schutz (MNS) und Atemschutzmasken (FFP) - leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag.

In Situationen, in denen der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann, tragen die Einsatzkräfte in NRW jetzt regelmäßig eine Atemschutzmaske im Standard FFP1 bzw.ein MNS. Damit stärkt die Polizei in NRW das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Soweit für das Betreten bestimmter Örtlichkeiten (z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime) das Tragen von Atemschutz vorgeschrieben ist, ist auf Grund des grundsätzlich anzunehmenden erhöhten Infektionsrisikos durch die Einsatzkräfte eine Atemschutzmaske mindestens im Standard FFP2 zu tragen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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