Polizei im Einsatz gegen Schleuserbande

Am Morgen des 28. November 2023 durchsuchten rund 150 Einsatzkräfte der Bundes- und Landespolizei insgesamt neun Wohnungen und Geschäftsräume in Dortmund, Essen (3), Gelsenkirchen, Gladbeck (2), Lingen (Ems) und Meckenheim.

Hintergrund des Einsatzes ist ein Ermittlungsverfahren der bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten (ZeOS NRW) unter anderem wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern.

Die seit Sommer 2022 andauernden Ermittlungen durch eine gemeinsame Ermittlungsgruppe der Bundespolizei und Polizei NRW (Polizeipräsidium Krefeld) richten sich gegen eine Gruppierung von über zehn Beschuldigten.

Diesen wird - in unterschiedlichem Umfang - vorgeworfen, aus Spanien heraus den Transport von chinesischen Prostituierten in Bordelle, Bordellwohnungen oder sonstige Prostitutionsstätten in verschiedene europäische Länder organisiert bzw. durchgeführt zu haben.

Hierbei soll den Beschuldigten bewusst gewesen sein, dass die Prostituierten in einer Vielzahl von Fällen nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel für den Schengen-Raum verfügten. Im Laufe der Ermittlungen konnte zudem eine Beschuldigte identifiziert werden, welche als Betreiberin von Prostitutionsstätten im Verdacht steht, sich durch die o.g. Gruppierung in Kenntnis der fehlenden Aufenthaltstitel chinesische Prostituierte vermitteln lassen zu haben.

Im Rahmen der  Einsatzmaßnahmen konnten umfangreiche Beweismittel wie beispielsweise Ausweisdokumente, Rechnungen, Arbeitsverträge, Handys und Laptops sowie knapp 50.000 Euro Bargeld sichergestellt werden. Darüber hinaus wurden zwei sich in der Bundesrepublik unerlaubt aufhaltende Personen angetroffen. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.

Für das gewerbs- und bandenmäßige Einschleusen von Ausländern sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.

Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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