Ohne Fahrerlaubnis mit entwendeten Kennzeichen und nicht zugelassenem Fahrzeug auf der A 2 unterwegs

Scheinbar uneinig darüber - wer denn nun das Auto gefahren hatte - waren sich drei junge Männer, als sie am frühen Sonntagmorgen (14. Februar) auf der A 2 in Fahrtrichtung Hannover in einen Verkehrsunfall verwickelt waren.

Gründe hatte jeder von ihnen:

Zwei der drei sind nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Zudem hatte man offensichtlich Betäubungsmittel konsumiert und nach eigenen Angaben Alkohol getrunken. Das Fahrzeug war nicht zugelassen und hatte zu allem Überfluss noch entwendete Kennzeichen montiert. Da sich im Weiteren die Eigentumsverhältnisse des Pkw nicht abschließend klären ließen, stellten die Beamten das Auto sicher. Ein Arzt entnahm eine Blutprobe.

Fahrzeug prallte gegen die Betonschutzwand

Alles nahm gegen 2.30 Uhr seinen Lauf, als die drei jungen Männer aus Bielefeld die A 2 in Richtung Hannover befuhren. Zwischen Bönen und dem Dreieck Hamm verlor der Fahrer aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug, prallte gegen die Betonschutzwand und kam entgegensetzt auf der mittleren Spur zum Stehen. Ersthelfer hielten an und wurden offenbar Zeugen einer Diskussion - wer sich denn als Fahrer gegenüber der Polizei zu erkennen gibt. Offenbar waren sich die Männer bis zum Eintreffen der alarmierten Beamten immer noch uneinig - denn jeder von ihnen hatte einen Grund. Auf mehrfache Nachfrage gab letztlich ein 19-Jähriger an, dass Auto gefahren zu haben. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die an seinem BMW angebrachten Kennzeichen waren gestohlen ein und das Auto selbst war nicht einmal zugelassen. Da sich im Weiteren die Eigentumsverhältnisse nicht abschließend klären ließen, stellten die Beamten das Fahrzeug sicher.

Aufgrund der Zeugenangaben und der Verhaltensweise der Männer kamen den Polizisten Zweifel. Sie nahmen daher alle Mitinsassen genauer unter die Lupe.
Der vermeintliche Beifahrer, ein 21-jähriger Bielefelder, besitzt ebenfalls keine Fahrerlaubnis und stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein Arzt entnahm ihm auf einer Wache eine Blutprobe. Ein 18-Jähriger, der sich auf dem Rücksitz befunden haben mag, machte Angaben zu Alkoholkonsum. Ein freiwilliger Vortest verlief jedoch negativ, sodass er der Einzige gewesen wäre, der hätte fahren dürfen...

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Den 19-Jährigen hingegen erwartet nun ein Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls, Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Bis zur abschließenden Fahrerfeststellung ermittelt die Polizei auch gegen den 21-Jährigen wegen des Verdachts der Straßengefährdung.

CoronaSchVO

Und: Die Bielefelder, die nicht aus einem Haushalt stammen, erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen die CoronaSchVO.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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