Notfall entpuppt sich als Autofahrt unter Alkoholeinfluss, Blutprobe entnommen
Wegen Trunkenheit im Verkehr und diverser weiterer Verstöße haben Polizeibeamte einem 49-jährigen Autofahrer die Weiterfahrt untersagt und mehrere Strafverfahren eingeleitet. Ein Zeuge hatte die Polizei zu der Kreuzung an der Schmalhorststraße und Devensstraße in Gelsenkirchen Horst gerufen, weil er vermutete, der Fahrer eines Autos habe einen medizinischen Notfall erlitten.
Dieser stand mit seinem Fahrzeug am Fahrbahnrand auf dem Fahrradweg und schien bewusstlos. Alarmierte Rettungskräfte versorgten den Mann zunächst, konnten aber keine Hinweise auf eine medizinische Notlage feststellen. Im Fahrzeug des 49-jährigen Mannes fanden die Beamten alkoholische Getränke. Ein freiwilliger Atemalkoholtest fiel vor Ort positiv aus, woraufhin ihm ein Arzt auf der Wache zwei Blutproben entnahm.
Bei der Überprüfung des Autofahrers und des Fahrzeuges stellten die Polizisten zudem fest, dass das Auto ohne bestehenden Versicherungsschutz gefahren wurde. Zudem hatten sie den Verdacht, dass der 49-Jährige über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Der Mann aus Polen ohne festen Wohnsitz in Deutschland musste zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung entrichten. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, die Kennzeichen entstempelt und der Wagen abgeschleppt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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