Nach Geiselnahme aus dem Maßregelvollzug geflohen
Die beiden am 25.5. aus der geschlossenen Abteilung der LVR-Klinik entwichenen Männer sind weiterhin auf der Flucht. Die bisherigen Ermittlungen haben noch nicht zu einer Identifizierung des Aufenthaltsortes geführt. Mindestens einer der beiden Flüchtigen dürfte sich noch im Besitz des Messers befinden, welches bei der Tatausführung eingesetzt wurde. Die beiden Männer waren nach der Begehung von Raubdelikten verurteilt worden und befanden sich seit Oktober bzw. Dezember 2019 im Maßregelvollzug.
Geiselnahme
In den späten Abendstunden am Montag, 25.05.2020, sind zwei in der LVR-Klinik Bedburg-Hau im Maßregelvollzug untergebrachte Patienten nach einer Geiselnahme aus dem geschlossenen Bereich geflohen. Nach den bisherigen Erkenntnissen haben die beiden 38 und 43 Jahre alten Männer gegen 22.45 Uhr mit Küchenmessern bewaffnet kurzfristig einen Pfleger in ihre Gewalt gebracht. Nachdem sie einen zweiten Pfleger eingeschlossen hatten, drängten sie ihr Opfer unter einem Vorwand dazu, die Zugangstüren zum Gebäude durch die Pforte öffnen zu lassen. Anschließend flüchteten sie mit dem Fahrzeug ihres Opfers, einem weißen Ford Mondeo mit dem amtlichen Kennzeichen KLE-S 2521. Die Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen dauern an.
Forensische Psychiatrie
Die forensischen Abteilungen der LVR-Klinik Bedburg-Hau sind psychiatrische Spezialeinrichtungen von überregionaler Bedeutung. Zum einen werden hier durch Gerichtsurteil Patientinnen und Patienten untergebracht, die eine Straftat begangen haben, zu dieser Zeit jedoch seelisch schwer erkrankt und deshalb vermindert schuldfähig bzw. schuldunfähig waren. Zum anderen handelt es sich um Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer Abhängigkeitserkrankung straffällig geworden sind. Die gerichtliche Unterbringung erfolgt immer dann, wenn aufgrund der Erkrankung die Gefahr erneuter Straftaten besteht. Eben diese Gefahr soll durch eine adäquate Behandlung behoben werden.
Die forensischen Abteilungen verfügen über ein differenziertes bauliches Konzept, das den unterschiedlichen Sicherungsanforderungen gerecht wird. Das Spektrum erstreckt sich von hochgesicherten Behandlungsbereichen bis hin zu wohngemeinschaftsähnlichen Einrichtungen.
Der Behandlungsauftrag umfasst Besserung und Sicherung. Unter der notwendigen Kontrolle wird die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet. Die Sicherheitsbelange der Bevölkerung sind dabei von großem Gewicht und werden bei allen Entscheidungen angemessen berücksichtigt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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