Mehr als 30.000 Spuren wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern

„Lügde, Bergisch Gladbach und Münster sind zum traurigen Synonym für schwerste Straftaten des Kindesmissbrauchs geworden. Es ist gut und richtig, dass Polizei und Justiz alle denkbaren Schritte unternehmen, diese Taten aufzuklären und die tatverdächtigen Personen zur Rechenschaft zu ziehen. 

Möglichkeiten des Internets

Die Herausforderungen, die solche Straftaten an die Justiz stellen, sind enorm. Vor allem aber müssen wir uns bewusst werden, dass es bei fast allen Taten aus den genannten Komplexen eine ganz neue Dimension des Tatgeschehens gibt. Die Taten werden nicht nur von Einzeltätern begangen, sondern in einem vernetzten Onlinegeflecht aus Sympathisanten, Unterstützern, Gehilfen und Mittätern. Die Täter nutzen alle Möglichkeiten, die das Netz ihnen bietet. Sie tauschen sich aus, sie tauschen Bilder und Videos ihrer Taten und nutzen die technischen Möglichkeiten des Internets, um getarnt und unter Pseudonymen in Chatgruppen und über Messenger miteinander zu kommunizieren. 

Deswegen hat die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen in einer Vielzahl dieser Fälle die Ermittlungen zur Identifikation bislang unbekannter Tatverdächtiger übernommen.

Was die Ermittlungen der ZAC NRW zutage gefördert haben, ist zuliefst verstörend. Wir müssen erkennen, dass Kindesmissbrauch im Netz weiter verbreitet ist, als wir bisher angenommen haben. Die ZAC NRW ermittelt derzeit allein auf Grundlage der Erkenntnisse der Ermittlungsgruppe Berg gegen mehr als 30.000 unbekannte potentielle Tatverdächtige. Ich wiederhole: 30.000. Eine solch ungeheure Menge an Gleichgesinnten bietet auch wenig technikaffinen Tätern jede Möglichkeit, an einschlägiges Bild- und Videomaterial zu kommen.“

Task Force zur Bekämpfung des  Kindesmissbrauchs

 Die ZAC NRW wurde gebeten, zum 01.07.2020 eine eigene Task Force zur Bekämpfung des netzkonnexen Kindesmissbrauchs aufzustellen, deren vornehmste Aufgabe es ist, die Personen zu den Pseudonymen im Internet zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen haben hochkarätige Spezialisten für die Bearbeitung von Sexualstraftaten und Kindesmissbrauch. Wir ergänzen diese Expertise jetzt um eine digitale Dimension. Wenn wir Kindesmissbrauch im Netz aktiv bekämpfen wollen, müssen wir auch über die Regelungen über die Speicherung von Daten sprechen. Das eine geht nicht ohne das andere.

Die Task Force wird landesweit in allen Fällen des Kindesmissbrauchs, in denen Bezüge zu organisierten Strukturen im Netz offensichtlich oder zumindest wahrscheinlich sind, die Ermittlungen zur Identifikation unbekannter Tatverdächtiger übernehmen. Ermittelt sie ein tatsächliches Missbrauchsgeschehen, ist sie auch für die unmittelbaren Eilmaßnahmen wie etwa eine Durchsuchung oder die Verhaftung zuständig.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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