Lebensgefahr beim Springen von Bahnbrücken am Wesel Dattel Kanal
So langsam nimmt der Sommer Fahrt auf, die Temperaturen gehen nach oben. Für einige Ortes wird das Überschreiten der 30-Grad-Marke angekündigt. Deshalb sehnt sich so mancher Sonnenhungrige nach einer Abkühlung im Wasser.
Eisenbahnbrücke am Wesel.Dattel-Kanal
Leider gibt es im Ruhrgebiet immer wieder Personen, denen der Besuch in den kürzlich wieder geöffneten Freibädern oder Badeseen zu langweilig ist. Sie suchen sich deshalb eine andere Möglichkeit und springen von Eisenbahnbrücken, zum Beispiel in den Wesel.Dattel-Kanal.
Das ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch verboten. Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken, kann der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein. Modernen Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden.
Zusätzlich entsteht beim Klettern auf Brückenträgern, Masten und Schutzeinrichtungen eine lebensgefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz der Eisenbahn. Dies steht unter einer Spannung von 15.000 Volt. Dabei muss man die Oberleitung nicht einmal berühren, bevor ein Lichtbogen überspringen kann.
Beim Sprung von der Brücke ins kühle Nass kann man zudem leicht Gegenstände übersehen, welche im Wasser, gerade im Bereich von Brücken treiben. Hierdurch können ebenfalls tödliche Verletzungen entstehen.
Die Bundespolizei weist daraufhin hin, dass, wenn Züge auf Grund von Personen im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten müssen, der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt sein kann. Dieser kann dann von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Ebenfalls kann beim unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich ein Verwarngeld von 25 Euro, bis hin zu Bußgeldern von mehreren hundert Euro fällig werden.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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