Kriminalpolizei ermittelt nach mutmaßlichem Gasunfall

Nach einem Einsatz von Polizei und Feuerwehr in der vergangenen Nacht in Beckum führt die Kriminalpolizei weitere Ermittlungen durch. Am 06.02.2021, um 00:53 Uhr erhielt die Polizei Kenntnis von einem Rettungseinsatz in Beckum auf der Kalkstraße. Die zur Unterstützung der Rettungskräfte eingesetzten Polizeibeamten befanden sich in der Nähe und trafen auf eine leblose Person in einem Haus und begannen sofort mit der Reanimation. Bei Eintreffen der Rettungskräfte lösten die CO-Warnmelder aus, sodass alle Anwesenden umgehend evakuiert werden mussten. Dazu wurden weitere Einsatzkräfte alarmiert und das Gebäude abgesperrt. Es konnte danach nur noch durch die Feuerwehrkräfte unter Atemschutz betreten werden.
Diese berichteten über vorgefundene Gasflaschen, die möglicherweise zur Beheizung des Gebäudes genutzt worden waren und mit der CO-Warnung in Zusammenhang stehen könnten. Die Vermutung, dass Kohlenmonoxid (CO) für die Ohnmacht des 36-jährigen Mannes ursächlich war, lag somit nahe.

Umstände des Todesfalles

Der Mann verstarb nach weiterer erfolgloser Reanimation noch vor Ort.
Die anderen neun Personen wurden durch die Rettungskräfte versorgt und in umliegende Krankenhäuser gebracht. Darunter befanden sich auch zwei Kinder im Alter von fünf Monaten und eineinhalb Jahren sowie der Polizeibeamte und seine Kollegin aus Beckum, die mit den Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen hatten. Diese beiden konnten das Krankenhaus inzwischen wieder verlassen. Der Grad der Verletzungen der anderen Betroffenen, deren Identitäten und insbesondere die Ursache des Unglücks sind Gegenstand der umfangreichen weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen, die nunmehr durchgeführt werden müssen, um die Umstände des Todesfalles aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft Münster wurde informiert und wird nach Durchführung der Ermittlungen darüber zu entscheiden haben, ob Personen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen sind. Mit Ergebnissen ist frühestens in der nächsten Woche zu rechnen, da ggf. auch Sachverständigengutachten eingeholt werden und die genaue Todesursache des Verstorbenen gerichtsmedizinisch untersucht werden muss.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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