Katzenfütterungsautomat mit Wlan-Zugang zeichnete Privatsphäre auf

Eine 23 Jahre alte Gelsenkirchenerin hat am vergangenen Samstagmorgen, 19. November 2022, 0.17 Uhr, die Polizei gerufen und eine Strafanzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gestellt. Den Beamten gegenüber gab sie an, Zeit mit einem ihr unbekannten Mann in der Wohnung verbracht zu haben. Im Anschluss habe der Unbekannte Ton- und Videoaufnahmen des Treffens in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht.

Für die Aufnahmen nutzte er einen Katzenfütterungsautomaten, der in der Wohnung stand und über einen Wlan-Zugang verfügt. Die Polizei empfiehlt, Unbekannten keinen Zugang zu privaten Wlan-Netzen zu gewähren und Geräte, die über einen solchen Zugang sowie über eine Kamera und/oder ein Mikrofon verfügen, nicht im Sicht- und Hörbereich zu nutzen, sofern die Privatsphäre betroffen ist.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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