Kaffee verweigert - 43Jähriger zieht Messer im Hauptbahnhof Recklinghausen
Freitag Nachmittag (22. Oktober) soll ein 43-Jähriger im Recklinghäuser Hauptbahnhof einen Bäckereimitarbeiter mit einem Messer bedroht haben. Grund hierfür soll ein Becher Kaffee gewesen sein. Gegen 15 Uhr wollte der Deutsche in der Bäckerei einen Kaffee kaufen. Da der 43-Jährige dem Verkäufer bekannt war, wies er diesen auf ein bestehendes Hausverbot der Deutschen Bahn hin.
Dieser Aufforderung kam der gebürtige Hertener nicht nach, sondern zückte aus seiner Jackentasche ein Messer und bedrohte den Mitarbeiter. Anschließend verließ der 43-Jährige den Hauptbahnhof Recklinghausen. Vor Ort befindliche Bahnmitarbeiter alarmierten daraufhin die Bundespolizei.
Der örtlich bekannte Mann konnte im Hauptbahnhof nicht mehr angetroffen werden.
Bundespolizisten ermittelten die Identität des Polizeibekannten im Nachhinein.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Bedrohung ein.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die bevorstehende Waffenverbotszone, unter anderem am Hauptbahnhof Recklinghausen hin:
Die Hauptbahnhöfe Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Recklinghausen werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.
Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.
- Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 27. Oktober bis 31.
Oktober 2021, täglich von 13:00 Uhr bis 04:00 Uhr
- Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der
Hauptbahnhöfe Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und
Recklinghausen, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die
U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
- Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen
betreten.
Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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