Jugendlicher legt Steine auf Bahnschienen und verwendet verfassungswidrige Kennzeichen
Donnerstagabend (13. Juni) stellten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Recklinghausen einen Minderjährigen fest, der zuvor von einem Treibfahrzeugführer eines Regional-Expresses dabei beobachtet wurde, wie dieser Steine auf die Schienenstränge legte. Zudem stellten die Beamten später auf seinem Tablet Bildaufnahmen mit verfassungswidrigen Kennzeichen fest.
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Gegen 21 Uhr informierte ein Bahnmitarbeiter die Bundespolizei darüber, dass der Triebfahrzeugführer des RE 2 ein Jugendlicher dabei beobachtet habe, wie dieser Steine auf die Gleise im Recklinghäuser Hauptbahnhof gelegt haben soll. Die Einsatzkräfte begaben sich unverzüglich zu der Örtlichkeit, an der sie einen 16-Jährigen antrafen. Die Frage, ob er Steine auf die Schienenstränge gelegt habe, bejahte der deutsche Staatsbürger. Diese waren aber bereits entfernt worden. Zudem wurde die Bahngleise von den Bundespolizisten noch einmal abgesucht, dabei wurden keine weiteren Steine festgestellt.
Den Grund für seine Tathandlung verriet der Junge aus Datteln den Bundespolizisten nicht. Diese führten ihn zur weiteren Sachverhaltsklärung der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Recklinghausen zu.
Aufgrund der Annahme, dass der Deutsche den Tathergang videografierte, wurde sein Tablet in den Wachräumen gesichtet. Dabei stellten die Polizeibeamten einen Chat fest, in den der Minderjährige ein Foto mit rechtsextremistischen Parolen geschickt hatte. Diese wurden von einem weiteren Jungen mit einer ähnlichen Fotoaufnahme erwidert. Auf Nachfrage nannte der Tatverdächtige den Uniformierten die Personalien des abgebildeten 14-Jährigen.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache wurde das Tablet sichergestellt.
Die Erziehungsberechtigte des Deutschen (16) wurde über die Sachverhalte in Kenntnis gesetzt und erschien wenig später in dem Bundespolizeirevier, um ihren Sohn abzuholen.
Die Bundespolizei leitete gegen die Jungen (14, 16) aus Oer-Erkenschwick und Datteln ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Der 16-Jährige wird sich zudem wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und des unbefugten Aufenthaltes in den Gleisen verantworten müssen.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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