Geldstrafe bei einer Polizeiwache in Marl eingezahlt, syrischer Staatsangehöriger durfte ausreisen
Bei den grenzpolizeilichen Einreisekontrollen verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die Bundespolizei zwei Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.
Aufgrund eines bestehenden Vollstreckungshaftbefehl endete die Reise eines 24-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, weil er bereits im November 2018 wegen Inverkehrbringen von Falschgeld verurteilt wurde. Der syrische Staatsangehörige konnte die Geldstrafe in Höhe von 500,- Euro zunächst nicht aufbringen. Deshalb kontaktierte der junge Mann einen Freund, um die Summe auftreiben zu können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank des Freundes gelang ihm dies, da die Geldstrafe bei einer Polizeiwache in Marl eingezahlt wurde. Dadurch konnte der in Haltern am See lebende Mann die Freiheitsstrafe von 50 Tagen doch noch umgehen und seine Heimreise antreten.
Ebenso wurde ein 43-Jähriger festgenommen, da er aufgrund eines bestehenden Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche wurde im Januar 2019 von der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgrund vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Da sich der Mann auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte und bisher die Zahlungsversprechen nicht einhielt, wurde der Haftbefehl erlassen. Der in Düsseldorf wohnende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe 1.352,- Euro bei der Bundespolizei beglich.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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