Flucht durch den Seitenausgang verhindert
In einem fleischverarbeitenden Betrieb in Herne hat der Zoll einen Mitarbeiter vorläufig festgenommen. Der türkische Staatsangehörige fiel den Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund bei einer Überprüfung am 21. Oktober auf.
Schon als der 37-Jährige die Beamten in der Produktionsstätte ankommen sah, wollte er durch den Seitenausgang fliehen. Die Zollbeamten konnten das jedoch verhindern.
Der Mann wies sich mit einer Versicherten-Karte und einem Sozialversicherungsausweis aus. Ein Bildabgleich zeigte jedoch, dass es sich um unterschiedliche Personen handelte.
Der Beschäftigte wurde wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und Ausweismissbrauchs vorläufig festgenommen. Es stellte sich heraus, dass sein Asylantrag bereits 2016 abgelehnt wurde und er seitdem untergetaucht war.
Auch arbeiten durfte der Mann nicht: Wenn Angehörige eines Drittstaates einer Beschäftigung nachgehen möchten, benötigen sie einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Darüber verfügte er nicht.
Über den weiteren Verbleib des Beschuldigten entscheidet die Ausländerbehörde.
Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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