Festnahme im Massagesalon
Am 26.02.2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund zusammen mit der Ausländerbehörde und dem Ordnungsamt einen Massagesalon in Gladbeck.
In einem Massageraum wurde eine chinesische weibliche Person im Alter von 49 Jahren angetroffen, die sich lediglich mit einem chinesischen Passdokument gegenüber den Beamten legitimieren konnte.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen chinesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Die Frau konnte den Beamten jedoch keinen nationalen Aufenthaltstitel beziehungsweise keine gültige Arbeitsgenehmigung vorlegen, welche sie zur Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet berechtigt hätte.
Die Zollbeamten nahmen sie vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen, wurde die Beschuldigte an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. Diese entscheidet nun über ihren weiteren Verbleib im Bundesgebiet.
Die Arbeitgeber der Frau erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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