Fahrerflucht auf Kauflandparkplatz in Marl Hüls
Auf dem Parkplatz der Fa. Kaufland am Lipper Weg fuhr am Dienstag, in der Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr, der Fahrer eines unbekannten Fahrzeugs einen geparkten weißen Renault an. Dabei entstand 1.000 Euro Sachschaden. Der Verursacher flüchtete.
Offensichtlich hat die Bereitschaft, nach einem Unfall seine Beteiligung anzuzeigen, in den letzten Jahren bei vielen Menschen deutlich abgenommen. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - auch wenn „nur“ ein Sachschaden entstanden ist.
Auch „Parkplatzrempler“ sind Straftaten gem. §142 StGB, wenn der Unfallbeteiligte flüchtet. Empfindliche Strafen, wie eine Geldstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe drohen den Tätern. Hinzu kommen zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten und der Verlust des eigenen Versicherungsschutzes..
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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