Ermittlungsverfahren gegen 16-Jährigen Marler wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz
Gestern Vormittag (26. September) ermittelten Bundespolizisten in Recklinghausen, dass ein Jugendlicher im Hauptbahnhof verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen würde.
Gegen 11:30 Uhr gingen Bundespolizisten im Recklinghäuser Hauptbahnhof Hinweisen nach, nach denen Jugendliche dort verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen würden.
Softair-Waffe
Auf dem Bahnsteig zum Gleis 2 kontrollierten sie dann zwei Jugendliche (15, 16). Diese wurden nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen befragt. Darauf hob der 16-Jährige seinen Pullover hoch und es kam eine täuschend echt aussehende Pistole hinter der Gürtelschnalle zum Vorschein. Sofort griff einer der Polizisten nach der Waffe und stellte diese sicher. Bei genauerer Betrachtung stellte sich heraus, dass es sich dabei um eine Softair-Waffe handelte. Mit dieser Luftdruckpistole verschießt man in der Regel kleine Plastikkugeln.
verbotenes Einhandmesser
Der Jugendlichen aus Marl wurde zusammen mit seinem Begleiter aus Schmallenberg zur Wache gebracht. Vorher wurde auch der 15-Jährige nach derartigen Gegenständen befragt, worauf dieser den Beamten ein verbotenes Einhandmesser überreichte.
Auf der Wache wurden die jungen Männer durchsucht. Dort fanden die Polizisten in der Tasche des polizeilich bekannten 16-Jährigen eine hohe zweistellige Anzahl von verschreibungspflichtigen Medikamenten auf. Es besteht der Verdacht, dass der Marler diese im Hauptbahnhof verkaufen wollte.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz ein.
Der 16-Jährige wurde anschließend zur zuständigen Kriminalwache der Polizei in Recklinghausen gebracht. Dort wurden die weiteren Ermittlungen eingeleitet.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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