Ermittlungsstand wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in NRW
Mit Blick auf die sich fortlaufend entwickelnden Ermittlungen im Komplex "EG Berg" wird in wöchentlich Abständen - jeweils donnerstags - eine kurze Übersicht über den Ermittlungsstand veröffentlicht werden. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf diejenigen Ermittlungsverfahren der "EG Berg", die von der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) bearbeitet werden. Die ZAC ist zuständig nur für die Verfolgung entsprechender Straftaten in Nordrhein-Westfalen.
Sobald der auf polizeilicher Ebene mit den Ermittlungen befassten Polizei Köln Hinweise auf entsprechende Straftaten in anderen Bundesländern vorliegen, steuert sie diese unter Beteiligung des jeweiligen Landeskriminalamtes an die örtlich zuständigen Ermittlungsbehörden. Da die Pressehoheit diesbezüglich nicht bei der Staatsanwaltschaft Köln liegt und im Übrigen vermieden werden soll, durch Auskünfte etwaige Ermittlungen in anderen Bundesländern zu gefährden, können von Staatsanwaltschaft und Polizei Köln insoweit keine Informationen erteilt werden.
Verfahrensstand am 21.11.2019 für NRW:
Tatvorwurf: (schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern pp. und/oder Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
Anzahl der Beschuldigten insgesamt: 14
Anzahl der davon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten: 8 (mutmaßliche Tatorte: Bergisch Gladbach, Viersen, Krefeld, Dortmund, Aachen, Alsdorf, Kamp-Lintfort, Langenfeld).
sexueller Missbrauchs zweier Kinder (2 und 6 Jahre)
Die Polizei hat am (20. November) einen weiteren Beschuldigten wegen des dringenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs zweier Kinder (2 und 6 Jahre) sowie des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischen Materials festgenommen. Es handelt sich um einen 32 Jahre alten Mann aus Bergisch Gladbach. Kölner Beamten der BAO Berg war es im Rahmen der Ermittlung zu in Köln ausgewerteten Chats gelungen, den zunächst nur mit "Nickname" bekannten Tatverdächtigen zu identifizieren.
Auf Antrag der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC) bei der Staatsanwaltschaft Köln hat ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Köln am frühen Nachmittag Untersuchungshaft gegen den 32-Jährigen angeordnet. Der Beschuldigte macht von seinem Schweigerecht Gebrauch und lässt sich anwaltlich vertreten. Die Durchsuchungen am Wohnort des Mannes sowie die ersten Auswertungen sichergestellter Datenträger dauern zur Stunde an.
Bislang elf Einsätze in sieben Ländern zur Gefahrenabwehr
Bereits elfmal hat die Polizei Köln bei den mit Hochdruck betriebenen Chatauswertungen andauernde Gefahren für Kinder und Jugendliche außerhalb Nordrhein Westfalens erkannt und in Absprache mit den zuständigen Landeskriminalämtern die örtlich zuständigen Polizeibehörden informiert.
Letztmals geschah dies am Dienstagabend (19. November), nachdem Kölner Ermittler einen in Sachsen-Anhalt lebenden Mann (38) identifiziert hatten, der ein Mädchen aus seinem unmittelbaren Lebensumfeld sexuell missbraucht haben soll.
"Aufgrund erster Auswertungen von Chats, Videos und Fotos war Eile geboten, um die andauernde Gefahr für das Mädchen abzuwehren", betont Einsatzleiter Michael Esser, der um 19 Uhr einen sofortigen Transport der Beweismittel nach Magdeburg anordnete. Der Transport mit einem Polizeihubschrauber musste wegen einsetzenden Schlechtwetters abgebrochen werden, so dass Polizisten die Festplatte mit den Beweismitteln kurzerhand nach Magdeburg fuhren, wo ein Kriminalbeamter sie um 1.28 Uhr in Empfang nahm.
Aufgrund erster Ermittlungen der Polizei Magdeburg in der Nacht, beantragte die Staatsanwaltschaft Magdeburg beim Amtsgericht Halberstadt einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten, den Polizisten am 20. November vollstreckten. Nach der Sicherstellung möglicher Beweismittel nahmen sie den Beschuldigten fest.
Ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Quedlinburg hat heute (21. November) einen Haftbefehl gegen den 38-Jährigen erlassen.
(ZAC NRW) ist bei der Staatsanwaltschaft Köln eingerichtet.
Die ZAC NRW führt Cybercrime-Ermittlungsverfahren von herausgehobener Bedeutung. Sie ist darüber hinaus zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der Cyberkriminalität für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden Nordrhein-Westfalens und anderer Länder sowie des Bundes. Ferner steht sie als Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft zur Verfügung, soweit dies mit ihrer Aufgabe als Strafverfolgungsbehörde vereinbar ist
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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