Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter von Kindertagesstätten wegen Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Inhalte


Es wurde der Polizei Wuppertal bekannt, dass ein 41 Jahre alter Wuppertaler in einem Schwimmbad in Baden-Württemberg auffällig geworden war. Dieser soll dort Kinder beim Baden gefilmt und sich der vor Ort einschreitenden Polizei gegenüber als Pädophiler bezeichnet haben.

Da sich hieraus der Anfangsverdacht eines Besitzes
kinderpornographischen Materials ergab, erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss gegen den
Beschuldigten, der zeitnah vollstreckt wurde. Hierbei wurde eine Vielzahl von Datenträgern, darunter rund 370 DVDs aufgefunden.

Eine erste Stichprobe des Datenmaterials ergab Hinweise darauf, dass es sich zumindest auch um kinderpornographisches Material handeln dürfte. Eine genaue Auswertung erfolgt derzeit unter Mitwirkung des Landeskriminalamtes.

Bei den Ermittlungen wurde zudem bekannt, dass der Beschuldigte beruflich als sogenannter "Springer" in mehreren
Kindertagesstätten in Erkrath tätig gewesen sein dürfte.

Hinweise auf einen etwaigen durch den Beschuldigten verübten sexuellen Missbrauch liegen derzeit nicht vor. Das Verfahren beinhaltet derzeit daher allein den Tatvorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte (§184b StGB). Für den Fall einer Verurteilung droht dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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