Einbruch in Marl Hüls durch ein auf Kipp stehendes Fenster

An der Karlstraße griffen bislang unbekannte Täter durch ein auf Kipp stehendes Fenster, um dieses zu öffnen. Sie durchsuchten die Büroräume und entwendeten Bargeld, eine Uhr und einen Laptop. Der Diebstahl ereignete sich zwischen Sonntagabend und Montagnachmittag. Sie entkamen unerkannt.

Hausratversicherung

Grundsätzlich gilt bei der Hausratversicherung: Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten begünstigt werden oder dadurch eintreten, muss die Hausratversicherung nicht vollumfänglich bezahlen. Das ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz von 2008. Hier kann die Hausratversicherung den Schaden je nach Schwere des eigenen Verschuldens kürzen.

Allerdings gehen mittlerweile zahlreiche Versicherer dazu über, auf die Prüfung der groben Fahrlässigkeit zu verzichten. Sie sind also gut beraten, Ihre Hausratpolice auf diesen Punkt hin zu überprüfen.

Durch gekipptes Fenster erleichterter Einbruch ist grobe Fahrlässigkeit. Das Oberlandesgericht Celle sprach im Jahr 1992 die Hausratversicherung eines betroffenen Wohnungsinhabers von der Zahlung der Versicherungssumme frei. Dieser hatte bei nächtlicher Abwesenheit ein Fenster auf Kipp stehen lassen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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