Ein Sofa auf dem Dach, Schwefelsäure auf der Ladefläche: (lebens-)gefährliche Manöver auf der Autobahn

Lebensgefährlich: Der Transport eines Sofas auf dem Autodach.

Ein potenziell lebensgefährliches Unterfangen beendete die Polizei  auf der A445 in Richtung Hamm. Die Beamtinnen und Beamten der Autobahnpolizeiwache Arnsberg zogen am Ausbauende in Werl ein Auto aus dem Verkehr, auf dessen Dach ein Sofa geschnallt war.

Entschieden für diesen ungewöhnlichen Transport hatte sich ein 21-Jähriger aus Rumänien - nach eigener Aussage im Rahmen eines Umzugs, bei dem er half. Bei der Kontrolle des Mannes fiel außerdem dessen unruhiges Verhalten auf, weshalb der Mann einem freiwilligen Drogenvortest zustimmte. Dieser fiel positiv auf Kokain aus. Den Mann erwartet deshalb jetzt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Beinahe zeitgleich und am selben Ort kontrollierte die Polizei Dortmund einen 40-Jährigen aus Welver. Auf der Ladefläche seines Ford Transit standen zwei nicht gegen das Verrutschen oder Umkippen gesicherte Kanister mit Schwefelsäure. Diese ist als Gefahrgut klassifiziert und lag in direkter Nähe zu spitzen Gegenständen wie einer Säge und anderem Werkzeug. Auch gegen den 40-Jährigen fertigten die Beamtinnen und Beamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Sowohl dem 21- als auch dem 40-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt.

Ladungssicherung

Die Polizei weist an dieser Stelle noch mal auf die enorme Wichtigkeit von Ladungssicherung hin. Sichern Sie bitte jegliche schwere oder gefährliche Ladung mit Spanngurten ab und verhindern Sie, dass lose Gegenstände (bspw. aus offenen Anhängern) auf die Autobahn gelangen könnten. Andernfalls bedeutet das eine enorme Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende, wenn diese etwa den Gegenständen plötzlich ausweichen müssen. Sollten Sie einen Gegenstand auf der Autobahn verlieren, sammeln Sie diesen keinesfalls auf eigene Faust auf, sondern fahren Sie weiter und wählen Sie sofort den Polizeinotruf 110.

Transportieren Sie keinesfalls Gegenstände auf dem Dach. Im hier vorliegenden Fall wäre das Sofa auf dem Dach bei einer starken Bremsung nach vorne gerutscht, was möglicherweise einen schweren Verkehrsunfall zur Folge gehabt hätte. Gemäß §22 StVO muss die Ladung so verstaut oder gesichert sein, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen darf. Immer wieder hält die Polizei  auch Autofahrer an, die schwere Ladung wie Möbel lediglich mit Ladungssicherungsnetzen sichern. Diese Netze sind allerdings ausschließlich für Laub und Grünschnitt zu verwenden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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