E-Scooter und Auto zusammengestoßen

An der Kreuzung Lortzingstraße/Söllerstraße in  Gladbeck  sind am Mittwochvormittag eine 15-jährige E-Scooter-Fahrerin und ein Autofahrer zusammengestoßen.

Nach bisherigen Erkenntnissen war die 15-Jährige aus Gladbeck gegen 10.05 Uhr auf der Söllerstraße unterwegs. An der Kreuzung stieß sie mit einem 54-jährigen Autofahrer aus Gladbeck zusammen, der auf der Lortzingstraße fuhr. Die 15-Jährige wurde dabei  verletzt. Sie stand zum Unfallfallzeitpunkt zusammen mit einer 16-Jährigen Bottroperin auf dem E-Scooter, was nicht erlaubt ist. Der entstandene Sachschanden wird auf etwa 5.800 Euro geschätzt.

Bereits wenige Wochen nach dem Start der E-Scooter gab es Stürze und Zusammenstöße. Die Polizei rät, sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen. E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Üben Sie das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. Bewegen Sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn Sie ein sicheres Gefühl im Umgang mit dem neuen Fortbewegungsmittel erlangt haben.

Keine Helmpflicht

Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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