Corona-Schutzverordnung: Partys aufgelöst

In der Nacht zum Samstag musste die Polizei zwei Partys im südlichen Stadtgebiet  von Gelsenkirchen auflösen, da Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung missachtet wurden. Gegen 22:45 Uhr wurde der Polizei eine Ruhestörung auf der Josefinenstraße gemeldet. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte konnten die Beamten schon auf der Straße laute Musik und Gesang wahrnehmen. Daraufhin wurde die Erdgeschosswohnung aufgesucht. Der 22-jährige Wohnungsinhaber veranstaltet dort eine Feier an der mehrere Personen aus unterschiedlichen Haushalten teilnahmen. Die Party wurde aufgelöst.
Der Wohnungsinhaber und seine Gäste müssen nun mit Anzeigen rechnen. Eine weitere Ruhestörung wurde gegen 02:10 Uhr von der Ringstraße gemeldet. Als die Beamten den Hausflur betraten war laute Musik aus einer Dachgeschosswohnung vernehmbar. In der Wohnung wurden neben dem 48-jährigen Wohnungsinhaber mehrere Personen aus unterschiedlichen Haushalten angetroffen, die dort feierten. Auch diese Feier wurde wegen Missachtung der Corona-Bestimmungen aufgelöst. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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