Corona-Schutzverordnung: Auflösung einer Veranstaltung in den Räumen einer Gaststätte
Am Sonntag, 24.01.2021 gegen 00:45 Uhr erhielt die Polizei Gelsenkirchen Hinweise auf eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten einer Lokalität im Stadtteil Schalke. Trotz der geltenden Corona-Schutzverordnung, die aktuell die Öffnung von Gaststätten und derartige Zusammenkünfte generell untersagt, wurden in den besagten Räumlichkeiten sieben erwachsene Männer angetroffen, die offensichtlich bewirtet wurden. Gegen den 27jährigen in Gelsenkirchen wohnenden Verantwortlichen der Gaststätte sowie seine Gäste wurden entsprechend Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung gefertigt. Da der Wirt außerdem im Verdacht steht, in der Lokalität wiederholt Gäste bewirtet zu haben, ohne überhaupt im Besitz einer Konzession zu sein, wurde gegen ihn zusätzlich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Gaststättengesetz vorgelegt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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