Bundespolizei sprengt internationale Schleuser- und Drogendealer-Bande, 6 Verdächtige in Untersuchungshaft
Die Bundespolizei hat mehrere Durchsuchungsbeschlüsse
vollstreckt, insgesamt sechs deutsche bzw. irakische Beschuldigte
festgenommen und 14 Kilogramm Drogen beschlagnahmt. Anlass des
Einsatzes waren Ermittlungen wegen des Verdachts des banden- und
gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie des Handels mit
nicht geringen Mengen Betäubungsmittel. Die Einsatzmaßnahmen fanden
in den Bereichen Pforzheim, Dortmund/Hagen und Bremen unter
Beteiligung von mehr als 100 Beamten statt.
Die bei der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
geführten Ermittlungen waren wegen banden- und gewerbsmäßigen
Einschleusens von Ausländern angelaufen: Die Beschuldigten sollen
seit mindestens Juli 2019 in zahlreichen Fällen Ausländer illegal
über die Balkanroute nach Deutschland gebracht bzw. Schleusungen
organisiert haben. Später ergaben sich vermehrt Anhaltspunkte dafür,
dass die Täter zudem in großem Maßstab mit Betäubungsmitteln
handelten. Insbesondere besteht der Verdacht, dass sie die Einfuhr
von Drogen nach Deutschland und deren Verteilung innerhalb des
Bundesgebietes organisierten.
Die Bundespolizei griff nun bei der Übergabe von mehreren Kilogramm
Betäubungsmitteln zu. Die Beamten haben dabei ein Drogendepot
lokalisiert und ausgehoben. An dem Einsatz waren Spezialkräfte der
Bundespolizei beteiligt.
Bei den sichergestellten Substanzen handelt es sich ersten
Testergebnissen zufolge insgesamt um rund 14 Kilogramm Heroin, ein
detailliertes Wirkstoffgutachten folgt. Darüber hinaus
beschlagnahmten die Beamten bei den Durchsuchungen drei Fahrzeuge,
Bargeld in Höhe von rund 15.000 Euro sowie mehrere Mobiltelefone und
sonstige Speichermedien.
Haftrichter bestätigten die vorläufigen Festnahmen und ordneten
gegen alle Verdächtigen Untersuchungshaft an. Auf die den
Beschuldigten vorgeworfenen Straftaten stehen laut Gesetz
Freiheitsstrafen von 1 bis 10 Jahren beim banden- und gewerbsmäßigen
Einschleusen von Ausländern sowie von 1 bis 15 Jahren beim Handel mit
Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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