Autofahrer zündet sich neben Zollbeamten einen Joint an
Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften im November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft. Auch die Beamtinnen und Beamten der FKS Gelsenkirchen beteiligten sich an dieser Schwerpunktprüfung.
Joint angezündet
Ihre Mittagspause verbrachten vier Beamte der FKS Gelsenkirchen an diesem Tag im Dienstkraftfahrzeug auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants. Nach kurzer Zeit parkte neben dem Fahrzeug der Zöllner ein Pkw mit zwei jungen Männern ein. Der Fahrer des Wagens zündete sich dann vor den Augen der Beamten einen Joint an. Die Zollbeamten riefen die Polizei und forderten die beiden 22-jährigen Insassen auf, das Fahrzeug zu verlassen. Der Joint wurde als Beweismittel sichergestellt und der Polizei übergeben, die sich für die gute Arbeit der Kollegen bedankte und den Sachverhalt übernahm.
Bei den Kontrollen des Hauptzollamts Dortmund in der Abfallwirtschaft ergaben sich übrigens 24 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern.
Im Einzelnen ergaben sich in
15 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (Standort Dortmund: 8 / Standort Gelsenkirchen: 4 / Standort Hagen: 1 / Standort Siegen: 2),
6 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (Standort Dortmund: 0 / Standort Gelsenkirchen: 4 / Standort Hagen: 1 / Standort Siegen: 1),
2 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (Standort Dortmund: 1 / Standort Gelsenkirchen: 0 / Standort Hagen: 1 / Standort Siegen: 0),
1 Fall Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (Standort Dortmund: 0 / Standort Gelsenkirchen: 0 / Standort Hagen: 1 / Standort Siegen: 0).
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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