Auto angefahren auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus Marl, Fahrerflucht

Mittwoch, in der Zeit von 8 bis 13.45 Uhr, fuhr der Fahrer eines unbekannten Fahrzeugs auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus (gegenüber dem Amtsgericht) an der Adolf-Grimme-Straße einen geparkten blauen Seat Leon an. Dabei wurde die hintere Stoßstange des Autos linksseitig beschädigt. Es befand sich weißer Fremdlack an der Stoßstange. zusätzlich wurde sie eingedrückt. Der entstandene Schaden wird auf 1.300 Euro geschätzt. Der Verursacher flüchtete.

Auch „Parkplatzrempler“ sind Straftaten gem. §142 StGB, wenn der Unfallbeteiligte flüchtet. Empfindliche Strafen, wie eine Geldstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe drohen den Tätern. Hinzu kommen zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten und der Verlust des eigenen Versicherungsschutzes.

Ein Tipp der Polizei:

Legen Sie sich einen Hinweiszettel ins Handschuhfach des Autos. So können Sie schnell und unkompliziert für die Polizei wichtige Informationen aufschreiben, wenn Sie eine Unfallflucht beobachten.

„Die beste Alternative bleibt aber der Hinweis über 110 an die Leitstelle der Polizei - auch bei einer Verkehrsunfallflucht. So können durch die Polizei sofort Fahndungsmaßnahmen nach dem Flüchtigen eingeleitet werden.

Für diejenigen, die kein Handy zur Hand haben bzw. den Anruf bei der Polizei scheuen, bieten wir mit dem Zeugenbriefkasten und dem Hinweiszettel einen alternativen Weg an“, so Polizeidirektor Karl-Heinz Henn, verantwortlich für den Bereich der Direktion Verkehr beim Polizeipräsidium Recklinghausen.

„Jeder Einzelne kann dazu beitragen, dass nicht nur eine Straftat aufgeklärt wird, sondern dass auch der Geschädigte nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt. Wenn das eigene Auto beschädigt wurde, wäre man froh, wenn sich ein Zeuge melden würde“, so Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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