Anklage gegen Polizisten nach Tod eines 16-Jährigen
In dem Strafverfahren wegen polizeilichen Schusswaffengebrauchs gegen einen 16-jährigen Jugendlichen am 08.08.2022 in Dortmund ist Anklage zum Landgericht, Schwurgericht, Dortmund erhoben worden, und
zwar
gegen den Polizeibeamten, der mit der Maschinenpistole die Schüsse
auf den Jugendlichen abgegeben hat, wegen Totschlags,
gegen die Polizeibeamtin und gegen den Polizeibeamten, die mit dem
Distanzelektroimpulsgerät auf den Jugendlichen geschossen haben,
sowie gegen die Polizeibeamtin, die den Jugendlichen mit Reizstoff
besprüht hat, wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt sowie
gegen den polizeilichen Einsatzleiter, der den Einsatz des Reizstoffsprühgeräts angeordnet hat, wegen Anstiftung zur gefährlichen
Körperverletzung im Amt.
Für die Angeschuldigten streitet bis zu einer Klärung der Berechtigung
der Vorwürfe die Unschuldsvermutung.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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