Alligatorenfüße im Postpaket, Zoll stellt "Geschenk" sicher
Die Zollbeamten beim Zollamt Gelsenkirchen entdeckten Ende November 2022 einen kuriosen Fund in einem Postpaket. Vier Füße eines Mississippi-Alligators, auf Holzstöcken präpariert, sollte ein 48-jähriger Mann als Geschenksendung aus den USA erhalten.
Mississippi-Alligatoren
sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Anhang II gelistet, nach Europäischem Artenschutzrecht in Anhang B und nach Bundesnaturschutzgesetz sind diese Alligatoren sogar besonders geschützt. Die Einfuhr lebender oder toter Tiere dieser Art in die Europäische Union bedarf einer Genehmigung. Gleiches gilt für die Einfuhr von Waren, die aus Teilen des Mississippi-Alligators hergestellt wurden.
Da die erforderliche Genehmigung für diese Warensendung vom Zollbeteiligten nicht vorgelegt werden konnte, wurden die außergewöhnlichen "Kratzstöcke" inzwischen eingezogen.
Das Bundesamt für Naturschutz entscheidet nun, ob sie als abschreckendes Beispiel zu Anschauungs- und Schulungszwecken verwendet oder vernichtet werden.
artenschutzrechtlichen Regelungen
Im Post- oder Kurierverkehr sind die artenschutzrechtlichen Regelungen und Dokumentenpflichten sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfuhr uneingeschränkt zu beachten.
Ausnahmen von den Dokumentenpflichten, wie sie im Reiseverkehr für Gegenstände des persönlichen Gebrauchs bestehen, gelten im Post- oder Kurierverkehr nicht. Es sei denn, es handelt sich um nachgesandte Jagdtrophäen (z.B. nach erfolgter Präparation im Ausland), für die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch im Falle des Mitführens bei der Einreise eine Befreiung von der Dokumentenpflicht besteht.
Ohne die erforderliche Genehmigung für die Ein- oder Ausfuhr von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen droht nicht nur die Beschlagnahme der Ware, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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