Aktionsplan Clan: Spieltisch aufgrund des Verdachtes des illegalen Glücksspiels sichergestellt

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Gemeinsam mit dem Ordnungsdienst der Stadt Essen führten Kräfte der Einsatzhundertschaft am Freitagabend, 22. Januar, Gewerbekontrollen im Stadtgebiet durch. Im Rahmen der Amtshilfe suchten die Beamten gegen 21:45 Uhr eine Shisha-Bar auf der Stauderstraße auf. Es lagen Hinweise vor, dass die geschlossene Bar in jüngster Vergangenheit temporär in Betrieb genommen worden war, so auch an dem Abend. Vor diesem Hintergrund und der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung entschied das Ordnungsamt der Stadt Essen die Shisha-Bar zu kontrollieren. Von außen schien die Bar zunächst geschlossen zu sein. Auf mehrmaligen Klopfen öffnete niemand.

Coronaschutzverordnung


Erst als ein beauftragter Schlüsseldienst gegen 22:30 Uhr die Tür öffnen wollte, machten sich Stimmen vom Inneren der Bar bemerkbar, die der Anweisung der Polizei, die Tür zu öffnen, nachkamen. In der Bar konnten insgesamt acht Männer, die augenscheinlich ohne Einhaltung des Mindestabstandes und ohne tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Karten spielten, angetroffen werden. Gegen Sie leitete die Stadt Essen wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei allen Personen stellte die Polizei die Identität fest und durchsuchte die Männer aus Eigensicherungsgründen. Bei einem 29-jährigen Essener konnte ein Einhandmesser aufgefunden werden, welches von den Beamten sichergestellt wurde. In der Bar konnte eine größere Anzahl von Shisha-Pfeifen mit dem dazugehörigen Tabak, Lebensmittel zum Verkauf in größeren Mengen und ein Spieltisch aufgefunden werden. Die Polizei nahm den Spieltisch in Augenschein und stellte ihn zur weiteren Überprüfung wegen des Verdachtes des illegalen Glückspiels sicher.
Zudem konnte ein 34-jähriger Mann aus Konz, der sich als Verantwortlicher der Räumlichkeiten zu erkennen gab, vor Ort angetroffen werden. Ihm warfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor, die Räumlichkeiten ohne behördliche Genehmigung gewerblich betrieben zu haben. Neben einer Strafanzeige wurde dem Verantwortlichen die weitere Nutzung untersagt. Alle angetroffenen Personen erhielten einen Platzverweis. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde die Shisha-Bar behördlich versiegelt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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