Abfalltransporter erhält TÜV trotz erheblicher Mängel - Strafverfahren wegen Falschbeurkundung

 (Das Bild zeigt den undichten Muldenkipper)

Einen Prüfingenieur erwartet ein Strafverfahren wegen mittelbarer Falschbeurkundung, nachdem Polizisten Anfang März (9.3.) auf der Autobahn 43 bei Dülmen einen Muldenkipper kontrolliert und erhebliche Mängel festgestellt hatten.

Eine 31-jährige Fahrerin war mit dem in Deutschland zugelassenen und nach Gefahrgut- und Abfallrecht gekennzeichneten Muldenkipper unterwegs. Bei der Überprüfung des technischen Zustands des Sattelanhängers stellten die Polizisten diverse Mängel im Bereich der Bremsanlage, der Luftfederung, sicherheitsrelevanter Anbauteile sowie Korrosionsschäden, Risse, Ausbrechungen, Verformungen etc. im Bereich tragender Teile der Kippmulde sowie des Fahrzeughauptrahmens fest. Zudem war die Mulde nicht mehr dicht, sodass Restflüssigkeiten der gefährlichen Abfälle nach außen traten. Verwunderlich war, dass das Fahrzeug erst drei Wochen zuvor die fällige Hauptuntersuchung ohne festgestellte Mängel bestanden hatte.

Aufgrund der technischen Mängel untersagten die Beamten der 31-Jährigen die Weiterfahrt und stellten den Sattelanhänger zur Beweissicherung sicher. Ein mittlerweile vorliegendes Beweissicherungsgutachten belegt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kontrolle die erheblichen Mängel aufwies und verkehrsunsicher war. Aufgrund fortgeschrittener Korrosion ist auszuschließen, dass diese Mängel innerhalb der letzten drei Wochen in Bezug auf die Hauptuntersuchung entstanden sein könnten.

Den verantwortlichen Prüfingenieur erwartet nun ein Strafverfahren wegen mittelbarer Falschbeurkundung. Aufgrund weiterer Verstöße gegen Vorschriften des Gefahrgutrechts wurden zudem gegen weitere Verantwortliche Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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