17-jähriger Einbrecher wandert aus Badewanne direkt in Untersuchungshaft

Ein Richter hat gegen den 17-jährigen Einbrecher, der  von einem Wohnungsinhaber in dessen Badewanne in Münster  erwischt worden war, Untersuchungshaft erlassen.

Der Tatverdächtige hatte zuvor die Wohnungstür aufgebrochen und sich - so ergaben es die weiteren Ermittlungen - ein Bad eingelassen. Als der 58-jährige Wohnungsinhaber, von seinem Nachbarn alarmiert, nicht nur die aufgebrochene Eingangstür, sondern auch den unbekleideten 17-Jährigen in seiner Badewanne vorfand, wählte dieser sofort die 110.

Der Eindringling hatte sich zuvor bereits ein paar Gegenstände aus der Wohnung in seine Kleidung gesteckt. Die Beute übergab er dem 58-Jährigen noch vor Ort. Die eingesetzten Beamten nahmen den Tatverdächtigen fest.

Eine Ermittlungskommission bei der Polizei Münster, die sich auf Straftaten im öffentlichen Raum fokussiert, hatte den 17-jährigen bereits vor dem Einbruch im Visier. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster - hier waren ebenfalls die Staatsanwälte für den öffentlichen Raum im Einsatz - erließ ein Richter Haftbefehl.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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