Hartz IV Bezieher wegen Tonaufnahmen angeklagt

"Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!"? (Zitat)

Das „königlich bayrische Amtsgericht Kulmbach“ verhandelte am 05.09.2013 in zweiter Verhandlung über ein weiteres Hartz IV-Kasperle-Theaterstück:

In Kulmbach stand ein 56-jähriger Hartz IV-Bezieher vor Gericht, weil er mit Hilfe eines Aufnahmegerätes einen Gesprächsmitschnitt im Jobcenter gemacht haben soll. Der Geschäftsführer des Jobcenter Kulmbach hatte Strafanzeige erstattet. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ (§ 201 StGB). Die Kulmbacher Amtsrichterin Sieglinde Tettmann hatte über den Fall zu befinden.

Bereits am 18.10.2012 endete die erste Verhandlung mit einer peinlichen Panne. Die Richterin hatte einer Hausdurchsuchung zugestimmt, um ein Diktiergerät sicherzustellen, hatte dabei aber versäumt Aufnahmebänder einzubeziehen.
Auch eine eilends eingeräumt zweite Durchsuchung führte nicht zum gewünschten Erfolg.

Eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes könne dem Angeklagten nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, sagte letztendlich Staatsanwältin Sandra Staade und beantragte die Einstellung des Verfahrens.
frankenpost.de

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung

„Eine Durchsuchung ist regelmäßig ein schwerer Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung ist die Strafprozessordnung (StPO) § 102 bis § 110.“

Ob bei dem vorliegenden Fall die Verhältnismäßigkeit solch massiven Vorgehens in einem unbegründeten Bagatelldelikt die Missachtung der Unverletzlichkeit der Wohnung rechtfertigen kann, darf ernsthaft bezweifelt werden.

Mehr dazu:
gegen-hartz.de

Weit aus ernster zu nehmen ist da schon der folgende Kommentar:

„Tja, ich bin ehrlich, ich hab das auch schon mal gemacht, obwohl ich genau wusste, dass es ungesetzlich ist.
Ich wurde von meiner Sachbearbeiterin im Jobcenter ziemlich schikaniert und teilweise widerlich beschimpft. Vor jedem Termin bekam ich Schweißausbrüche, konnte nicht schlafen und hatte regelrecht Angst.
Das führte dazu, dass ich nicht mehr alleine zum Jobcenter wollte. Ich fragte Freunde und Familienangehörige, ob sie mich nicht zum Termin begleiten könnten. Die lehnten natürlich ab, weil sie mir einfach nicht geglaubt haben, dass ich persönlich schikaniert wurde. Also habe ich das ganze mal aufgezeichnet und meiner Familie zu Hause vorgespielt.
Das Entsetzen war groß!
Natürlich habe ich die Aufnahmen wieder gelöscht und wurde daraufhin von einer Freundin der Familie begleitet. Die Schikanen hörten auf. Wenn Zeugen anwesend sind, trauen sich die Damen und Herren Sachbearbeiter nämlich nicht, an Arbeitslosen ihren Frust raus zu lassen.“
standpunkte.blogsport.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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