Kommunalwahl 2009 und kein Ende. So könnte man den heutigen Prozesstermin beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen umschreiben. Verhandelt wurde die Klage des Ortsverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Marl , vertreten durch den Kreisvorsitzenden Michael Sandkühler, gegen den Rat der Stadt Marl, die Kommunalwahl als gültig anzusehen.
Die Klage wurde abgewiesen. Wer aber nun meint, dass im Stimmbezirk Sickingmühle eine Wahlwiederholung stattfinden wird, täuscht sich. Zumindest in absehbarer Zeit wird dies nicht passieren, weil der Rechtsstreit nun vor übergeordneten Gerichten weitergeführt wird und aufschiebende Wirkung hat.
Wahrscheinlich kommt die nächste Kommunalwahl eher, als dass die letzte wiederholt wird.
Skurril auch die Personen, die sich vor Gericht gegenüber saßen. Für die Stadt Marl die Rechtsamtsleiterin Terboven und Kommunalwahlleiter Lück, die nach der Kommunalwahl vehement dem Stadtrat geraten hatten, die Wahl für gültig zu erklären, weil es nach Rechtssprechung und Lebenserfahrung nicht realistisch ist, dass alle Stimmen für die SPD-Kandidatin abgegeben würden. Die SPD hatte aber mit ihrer Ratsmehrheit entschieden, dass die Wahl wegen der Unregelmäßigkeiten im Vorfeld wiederholt werden soll.
Nun mussten also dieselben Personen, die im Stadtrat die Meinung der Klägerin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertreten hatten, vor Gericht gegen ihre Überzeugung für eine Wahlwiederholung kämpfen.
Michael Sandkühler(B90/Grüne) zu dem Urteil: "Das Urteil sagt ja nicht, dass wir nicht Recht haben, sondern bedeutet nur, dass es uns als Partei nicht zusteht es durchzusetzen.Uns steht der Rechtsweg weiterhin offen und solange passiert erst mal nichts. Das die Vertreter der Verwaltung hier gezwungen werden gegen ihre Überzeugung zu argumentieren, ist traurig."
Autor:Diana Hubert aus Marl |
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