Untersuchungspflicht auf Legionellen im Trinkwasser
Die Neufassung der Trinkwasserverordnung vom 28. November 2011 sieht vor, dass die Betreiber von Trinkwasser-Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwasserwärmung befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer ausschließlich gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (z.B. in größeren Wohngebäuden), das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen müssen. Die erste Untersuchung musste bis 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.
Patrick Ricks, FREIE-WÄHLER-Bürgermitglied im Umweltausschuss: „Wir fragen daher im Ausschuss am 23. Januar offiziell an, ob der Verwaltung aus dieser Meldepflicht bereits Zahlen vorliegen. Legionellen sind die Verursacher der Legionärskrankheit, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Wir wollen daher auch von der Verwaltung wissen, wie die Vorschriften der Trinkwasserverordnung umgesetzt werden, insoweit die Das Umweltamt der Stadt Düsseldorf betreffen.“
Autor:Gretchen Baumgartner aus Düsseldorf |
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