Kommentar
... über die Sonntagsruhe
Die Sonntagsruhe ist die gesetzliche Ruhe an jedem Sonntag. Nach § 9 Abs. 1 ArbZG gilt die Regelung, dass an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 24 Uhr keine Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen. Diese Uhrzeiten können bei Schichtarbeitern um sechs, bei Kraftfahrern um zwei Stunden verschoben werden. Es gibt in § 10 ArbZG zahlreiche Ausnahmen von dieser Regelung, und Arbeitnehmer dürfen in den folgenden Situationen, Diensten und Örtlichkeiten beschäftigt werden: Not- und Rettungsdienste sowie...