Medizinische Masken sind Pflicht im ÖPNV
Ab 25. Januar sind Stoffmasken nicht mehr erlaubt
Ab Montag, 25. Januar, tritt die neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft. Das bedeutet auch, dass ab diesem Zeitpunkt für den ÖPNV eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt. Bei medizinischen Masken handelt es sich gemäß Coronaschutzverordnung um sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95). Die Neuregelung bei der Maskentragepflicht, die neben dem ÖPNV unter anderem auch das Einkaufen und Arztbesuche betrifft, wird auch in der...