Neue Corona-Schutzverordnung: Viele Kulturveranstaltungen abgesagt
Einschränkungen durch Schutzverordnung

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die seit Montag, 2. November, in Kraft ist, vermerkt es unter §8 ganz deutlich: „Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November unzulässig. Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember untersagt.“ Lediglich der Probebetrieb dürfe aufrechterhalten werden.
„Für alle Kultureinrichtungen und viele Kulturschaffende in unserer Stadt ist diese Verordnung ein herber Schlag, denn ihre Programme stehen bereits seit Langem“, so Kulturdezernentin Anne Heselhaus. Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen muss auch das Kunstmuseum Gelsenkirchen vom 2. bis 30. November schließen. Alle geplanten Termine, Kurse und Veranstaltungen in diesem Zeitraum werden abgesagt, die Museumspädagogik muss ruhen. Ganz auf Kunst und Kultur müssen die Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener jedoch nicht verzichten: Das Kunstmuseum Gelsenkirchen steht in den nächsten vier Wochen jedoch weiterhin digital über den Newsletter, die Homepage sowie mit Social Media Angeboten zur Verfügung.

Aufführungen können nicht stattfinden

Auch der Kulturraum „die Flora“ muss im Monat November seien Türen schließen, hier wird bereits ein für den 1. November geplantes Konzert abgesagt. Ebenso müssen auch das Musiktheater Gelsenkirchen und das Consol Theater alle Aufführungen im Monat November absagen oder auf spätere Zeitpunkte verlegen.
Die Sammlung Thiel auf dem Consol-Gelände bleibt an den November-Samstagen für Besucher geschlossen.
Der Musikunterricht der Städtischen Musikschule kann – wie bei der Corona-Pandemie-Welle im Frühjahr - im November nur Online erfolgen, der Präsenzunterricht und die Konzerte der Musikschule müssen vorerst einen Monat lang auf Eis gelegt werden.

Stadtbibliothek & VHS: Online-Angebote

Die Stadtbibliothek darf mit allen Zweigstellen vorerst geöffnet bleiben, es gelten jedoch geänderte Öffnungszeiten und strenge Hygieneregeln. Info hierzu sind auf der Internetseite https://stadtbibliothek.gelsenkirchen.de/ zu finden. Ein Zugang zu den Bibliotheken ist derzeit nur mit Bibliotheksausweis möglich, die maximale Besucherzahl ist zudem begrenzt. Die Stadtbibliothek hat zudem ihre digitalen Angebote ausgeweitet, Hinweise dazu haben wir in dieser Pressemitteilung zusammengefasst: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/aktuelles/artikel/47324-stadtbibliothek-oeffnet-die-digitalen-angebote.
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sieht auch vor, dass an Volkshochschulen der Kursbetrieb bis Ende November unterbrochen werden muss. Dies betrifft auch alle Angebote der Volkshochschule Gelsenkirchen mit Ausnahme von Integrationskursen (und dazugehörigen Sprechstunden), berufsbezogenen Integrationssprachkursen, beruflichen Aus- und Fortbildungen (Bildungsurlaube), Grundbildungsangeboten, Prüfungen und Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen. Währenddessen bietet die Gelsenkirchener VHS Online-Veranstaltungen und Online-Vorträge an. Infos dazu sind auf www.vhs-gelsenkirchen.de zu finden.

Keine Filme im Kommunalen Kino

Die vorgesehenen Filmvorführungen des Kommunalen Kinos (KoKi) für den Monat November müssen entfallen, da der Kinobetrieb untersagt ist.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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