Corona aktuell in Oberhausen
Inzidenz sinkt
Der Corona-Krisenstab der Stadt Oberhausen gibt aktuelle Informationen von Mittwoch, 28. April 2021 (Stand 13 Uhr) bekannt. Die aktuellen Zahlen:
aktuell infizierte Personen: 684 (711)
Inzwischen wieder genesene Personen: 9071 (9008)
Todesfälle: 316 (316)
Gesamtzahl der in angeordneter Quarantäne befindlichen Personen: 2062 (2123)
Gesamtzahl der bestätigten Fälle (mit den Todesfällen) seit Ausbruch: 10.071 (10.035)
Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen: 156,1 (183,6)
Covid-Patienten in Krankenhäusern
Im Krankenhaus: 59 (59) Personen; davon werden 16 (18) Personen intensiv-medizinisch behandelt, 11 (13) von ihnen werden beatmet.
Kostenlose Schnelltests
2.374 Personen haben am Dienstag, 27. April, davon Gebrauch gemacht, einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen. 8 Test waren positiv, so dass ein PCR-Test notwendig wurde.
Hinweis: Bei den Getesteten handelt es sich nicht nur um Oberhausenerinnen oder Oberhausener. Nähere Infos zu den kostenlosen Bürgertests: www.oberhausen.de/testen-in-oberhausen.
Impfungen
Mit Stand 27. April wurden in Oberhausen 51.441 (50.394) Erstimpfungen und 15.431 (15.289) Zweitimpfungen durchgeführt. Die Gesamtzahl der verabreichten Impfdosen liegt damit bei 66.872 (65.683). Weitere Infos zum Thema „Impfungen“ unter www.oberhausen.de/corona-impfzentrum.
Impfungen der Jahrgänge
Das Land NRW teilt mit, dass es für die Jahrgänge, die geimpft werden dürfen, eine Änderung gibt. Ab 30. April können sich Lebenspartner der Jahrgänge nicht mehr für Impfungen anmelden und sich dementsprechend auch nicht mehr mitimpfen lassen. So heißt es im Schreiben: „Über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen ist ab dem 30. April 2021 keine Partnerbuchung mehr möglich.“
Angebote für Personen mit Vorerkrankungen (2. Priorität, § 3 Impfverordnung) im Impfzentrum
Vorerkrankte Personen nach § 3 der Impfverordnung können ab dem 30. April auch im Impfzentrum einen Termin buchen und benötigen dazu lediglich ein Attest zur Impfberechtigung. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose. Diese Bescheinigung ist dann am Impftag im Impfzentrum vorzulegen. Dieser Personenkreis kann über die Kassenärztliche Vereinigung (online unter www.116117.de sowie telefonisch über die kostenlose Rufnummer 0800 116 117 01), einen Impftermin ab dem 30. April buchen. Die Impfungen dieser Personen beginnen frühestens am 1. Mai. Eine Partnerimpfung von Personen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfverordnung (Personen mit schweren Vorerkrankungen) ist nicht vorgesehen.
Autor:Jörg Vorholt aus Oberhausen |
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