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Betrüger verschicken Lotto-Mahnschreiben
Zurzeit vermehrt Briefe einer vermeintlichen Kanzlei im Umlauf

Foto: © Getty Images / WestLotto
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Immer wieder geben sich Betrüger als Mitarbeiter eines Lotterie-Unternehmens aus: Aktuell befinden sich vermehrt Mahnbriefe verschiedener angeblicher Kanzleien im Umlauf. WestLotto hilft Ihnen, solche Schreiben zu erkennen.

Falsche Mahnschreiben
Sie sehen trügerisch echt aus: So werden zum Beispiel in einem Schreiben einer vermeintlichen Hamburger Anwaltskanzlei die Empfänger aufgefordert, Zahlungen mittels Lastschriftverfahren an die nichtexistierende „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH“ zu überweisen. Betroffene sollen sich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot-6/49“ angemeldet haben. Dem falschen Mahnschreiben ist ein Kündigungsschreiben mit einem SEPA-Lastschriftmandat beigefügt, welches allerdings nur per QR-Code eingereicht werden kann.

Nicht unter Druck setzen lassen
WestLotto rät, auf diese Mahnschreiben nicht zu reagieren, auf keinen Fall in irgendeiner Form persönliche Angaben zu machen und niemals sensible Daten wie Bankverbindungen preiszugeben. Stattdessen sollte umgehend die Polizei eingeschaltet werden.
Nicht nur per Post – sondern auch in E-Mails – geben sich Betrüger immer wieder als vermeintliche Mitarbeiter von Lotterie-Unternehmen aus. Betroffene sollen sich keinesfalls unter Druck setzen lassen. Seriöse staatliche Gesellschaften wie WestLotto fordern beispielsweise nie Geldbeträge, damit der Gewinn ausgezahlt wird. Auch das ist eine beliebte Masche der Kriminellen.

Kundenservice
Wenn Sie unsicher sind, ob das Ihnen vorliegende Schreiben echt ist, wenden Sie sich an Ihre nächste WestLotto-Annahmestelle oder telefonisch unter 0-800-401-4040 an den WestLotto-Kundenservice. Wir lassen Sie nicht allein.

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BZgA: 0800 1372700 (kostenlos). www.check-dein-spiel.de. Staatlich lizenzierter
Glücksspielanbieter (White List gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV).

Foto: © Getty Images / WestLotto
Diese Checkliste hilft, gefälschte Schreiben zu erkennen. Staatliche Lotterie-Gesellschaften wie WestLotto fordern beispielsweise nie Geldbeträge ein, damit ein Gewinn ausgezahlt wird. | Foto: © WestLotto
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