Aktionstag gegen Glücksspielsucht am 30. September
Verbraucherschutz ein wichtiges Thema
Beim Wocheneinkauf noch einen Abstecher in die WestLotto-Annahmestelle machen, Glückszahlen ankreuzen, die Spielquittung mitnehmen, die Spannung bis zur Ziehung genießen und in der Zwischenzeit vom großen Gewinn träumen – das ist für viele Spielteilnehmer Tradition und macht Spaß. Doch hinter dem Spaß können auch Gefahren lauern. Der letzte Mittwoch im September steht deshalb im Zeichen von Vorbeugung und Bekämpfung der Glücksspielsucht. Als bundesweiter Aktionstag gegen Glücksspielsucht erinnert der Tag daran, dass Spielen leider nicht immer ein harmloses Vergnügen darstellt. WestLotto möchte, dass die Kunden den Spaß am Spielen nicht verlieren. Deshalb hat das Unternehmen zahlreiche Maßnahmen entwickelt, um den Jugend- und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Als größter Lotterieanbieter in Deutschland fühlt sich das Unternehmen dem Jugend- und Verbraucherschutz sowie der Bekämpfung von Glücksspielsucht ganz besonders verpflichtet.
Jugendschutz
In den WestLotto-Annahmestellen werden Kunden, deren Volljährigkeit auf den ersten Blick nicht sicher festgestellt werden kann, nach einem Ausweis gefragt. Und auch für das Online-Spielangebot gibt es zahlreiche Schutzmaßnahmen. Ein zertifiziertes Anmeldeverfahren (Identifizierung und Authentifizierung) stellt sicher, dass Minderjährige kein Online-Spielkonto bei WestLotto einrichten können. Damit ist eine Teilnahme von Jugendlichen am Produktangebot von WestLotto ausgeschlossen.
Obergrenzen
Die Internet-Plattform www.westlotto.de bietet Kunden die Möglichkeit, sich selbst Limits bei den Spielteilnahmen zu setzen. Voreingestellt ist die gesetzliche monatliche Höchstgrenze von 1.000 Euro. Der Online-Tipper kann diesen Betrag herabsetzen, sich Grenzen für Monat, Woche oder Tag setzen. Eine weitere Reduzierung ist jederzeit sofort möglich, während ein Heraufsetzen des Einsatzlimits erst nach sieben Tagen greift. Besondere Begrenzungen gibt es bei den Online-Rubbellosen von WestLotto. Der Kunde kann maximal 20 Lose pro Tag und 10 Lose pro Stunde spielen, einen Tageseinsatz von 100 Euro darf er nicht überschreiten.
Verantwortung
Eine transparente Spielhistorie, die genau aufführt welche Einsätze mit welchen Ergebnissen der Kunde online getätigt hat, sorgt dafür, dass Tipper den Überblick über ihr Spielverhalten behalten. Gewinne werden direkt auf das Bankkonto des Online-Kunden überwiesen und können nur in kleinen Schritten wieder auf das Spielkonto transferiert werden, stehen also nicht dem sofortigen Wiedereinsatz zur Verfügung. So bremst WestLotto die Spielleidenschaft zum Schutze seiner Teilnehmer. Die Maßnahmen sind jedoch so ausgewogen, dass sie ein vertretbares und verantwortbares Spiel ermöglichen.
Kooperation
Auch in den WestLotto-Annahmestellen wird auf den Aktionstag gegen Glücksspielsucht hingewiesen. Weiteres Informationsmaterial und Kontaktdaten der Suchthilfe sind im Internet und in den Geschäften verfügbar. WestLotto verweist hierzu auf die Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht.
– 0800-0776611 (Beratung in deutscher Sprache)
– 0800-3264762 (Beratung in türkischer Sprache)
Auch eine Online-Beratung ist möglich unter
www.gluecksspielsucht-nrw.de/onlineberatung
Keine Spielteilnahme unter 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen! Hilfe und Beratung unter:
Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW - Telefon: 0 800-0 77 66 11 (kostenlos)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); Telefon: 0 800-1 37 27 00 (kostenlos)
Autor:Lokalkompass Empfehlungen aus Essen |
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