Jede Spielquittung ist ein Inhaberpapier
Inhaberpapier? Das klingt nach Börse und Finanzmarkt. Institutionen, mit denen die meisten Menschen Zeit ihres Lebens kaum oder gar nicht direkt in Berührung kommen, so dass sie ebenso selten solch ein Dokument in Händen halten werden.
Könnte man meinen – gilt aber nicht für Lottospieler. Denn jeder Tipper erhält bei Ziehungsteilnahme eine Spielquittung. Und diese Quittung ist ein sogenanntes Inhaberpapier. Nur der jeweilige Besitzer kann Ansprüche geltend machen: Die Spielquittung ist entscheidend für die Auszahlung eines Gewinns, sofern die Voraussagen nicht per WestLotto-Karte oder DauerTipp abgegeben worden sind. Deshalb sollte sie immer sorgfältig aufbewahrt werden.
Außerdem empfiehlt es sich, jede Spielquittung sofort nach Erhalt zu prüfen, ob zum Beispiel die gewünschten Ziehungstermine korrekt sind und auch die Teilnahme an Zusatzlotterien gesichert ist.
Keine Spielteilnahme unter 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen! Hilfe und Beratung unter:
Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW - Telefon: 0 800-0 77 66 11 (kostenlos)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); Telefon: 0 800-1 37 27 00 (kostenlos)
Autor:Lokalkompass Empfehlungen aus Essen |
Kommentare