Arbeitslosmeldung
Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit
Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit
Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.
Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden.
Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Essen rechtzeitig. Für das kommunale Jobcenter gilt eine eigene Regelung. Informieren Sie sich als Kunde des Jobcenters unter: https://www.essen.de/leben/soziales_und_arbeit/jobcenter/jobcenter_essen_startseite.de.html
Die persönliche Arbeitslosmeldung in der Agentur für Arbeit Essen ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Auch wegen der andauernden Pandemie sollten jedoch längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Deswegen empfiehlt die Agentur für Arbeit Essen betroffenen Kundinnen und Kunden, vorher über die Hotlines 0201 – 181 1111 oder 0800 - 4 555500 (gebührenfrei) einen Termin zu vereinbaren.
Die Hotline Nummern können auch für die schnelle und einfache Klärung weitergehender Fragen genutzt werden.
Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus
Die Agentur für Arbeit in Essen hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung - aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.
Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant.
Digitale Angebote bleiben
Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices
Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen und kann jederzeit online vorgenommen werden.
Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich oder telefonisch unter der Service-Nummern 0201 181 1111 oder 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit Essen erfolgen.
Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen
Weitere Informationen finden Sie auf http://www.arbeitsagentur.de
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