Experten-Kompass
Wenn's ums Erbe geht...

Die Experten bei unserer nächsten Experten-Kompass-Veranstaltung zum Thema Testamente sind Verena Hartung und Dirk Gliese. Verena Hartung ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Handels- & Gesellschaftsrecht sowie Notarin mit Amtssitz in Limburg an der Lahn. Sie ist Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main.
Dirk Gliese ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht sowie Notar mit Amtssitz in Gießen. Er ist Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main. | Foto: Foto links: Anwaltskanzlei [slp] PartmbB, Foto rechts: GGB Rechtsanwälte
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  • Die Experten bei unserer nächsten Experten-Kompass-Veranstaltung zum Thema Testamente sind Verena Hartung und Dirk Gliese. Verena Hartung ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Handels- & Gesellschaftsrecht sowie Notarin mit Amtssitz in Limburg an der Lahn. Sie ist Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main.
    Dirk Gliese ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht sowie Notar mit Amtssitz in Gießen. Er ist Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main.
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Viele Menschen scheuen davor zurück, frühzeitig ihr Erbe zu regeln. Dabei vergessen sie oft, dass ohne wirksames Testament nach ihrem Tode die gesetzliche Erbfolge eintritt – mit teilweise unerwünschten Folgen. Beste Freunde und nicht verheiratete Lebensgefährten gehen dann leer aus.

Dem Thema "Testamente" widmet sich unser nächster "Experten-Kompass". Die Teilnahme ist online und kostenfrei möglich. Am Montag, 20. Januar, stehen in der Online-Veranstaltung ab 19 Uhr zwei Experten der Notarkammer Frankfurt am Main zur Verfügung, um über Testamente zu informieren.

Fallstricke beim Vererben

"Wer als unverheiratetes Paar eine gemeinsame Immobilie besitzt oder als Patchworkfamilie lebt, sollte seinen erbrechtlichen Gestaltungsspielraum und typische Fallstricke kennen", sagt Rechtsanwältin und Notarin Verena Hartung. Ihr Kollege Dirk Gliese ergänzt: "Auch Ehepaare, die keine Kinder haben, sollten sich um ihren Nachlass kümmern. Es ist ein Irrglaube, dass der länger lebende Partner automatisch allein erbt und somit abgesichert ist. Tritt die gesetzliche Erbfolge ein, erbt der noch lebende Ehegatte gemeinsam mit den Eltern oder gegebenenfalls mit den Geschwistern oder Nichten und Neffen des Verstorbenen."

Verena Hartung ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Handels- & Gesellschaftsrecht sowie Notarin mit Amtssitz in Limburg an der Lahn. Sie ist Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main.
 | Foto: Anwaltskanzlei [slp] PartmbB
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Enterben ist schwieriger als viele denken

Wenn mehrere Erben den Nachlass gemeinsam erhalten, entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Erben haben dann dieselben Rechte und Pflichten. Keiner kann direkt auf „seinen“ Anteil zugreifen, bis sich die Hinterbliebenen auf eine einvernehmliche Aufteilung geeinigt haben. Erblasser können Streitigkeiten vermeiden, indem sie eine Teilungsanordnung ins Testament aufnehmen.
Jemanden zu „enterben“ ist schwieriger als viele denken. Wollen Erblasser zum Beispiel außereheliche Kinder oder direkte Nachkommen, mit denen sie sich zerstritten haben, vom Erbe ausschließen, können die Betroffenen dennoch ihren Pflichtteil verlangen. Auch eine lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten auf den Ehegatten, die eine Enterbung Dritter ersetzen soll, kann zu bösen Überraschungen führen.

Kann ein Testamentwiderrufen werden?

Immer wieder kommt die Frage auf, ob eine letztwillige Verfügung nachträglich ergänzt, geändert oder widerrufen werden kann. Was als testierfähige Einzelperson mit eigenem Testament ohne Weiteres möglich ist, wird im Falle eines gemeinsamen Testaments mit dem Ehegatten nach dessen Ableben zum Problem. Auch ein Erbvertrag, beispielsweise zwischen nicht verheirateten Partnern, kann nur mit einer speziellen Rücktrittsklausel geändert werden.

Was ist eigentlich das Zentrale Testamentsregister? 

Wer ein Testament errichten will, sollte sich von einem Notar beraten lassen. Dieser informiert über die rechtlichen Möglichkeiten und Gefahren und sorgt für eine rechtssichere Formulierung. Ergänzend übergibt der Notar das von ihm beurkundete Testament in die Verwahrung durch das Amtsgericht. Außerdem wird das Dokument im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingetragen. So ist es im Sterbefall sicher und zuverlässig auffindbar. Der konkrete Inhalt wird nicht im Register gespeichert.

Dirk Gliese ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht sowie Notar mit Amtssitz in Gießen. Er ist, wie Verena Hartung, Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main.
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Kostenlose Informationen durch unsere Experten 

Unsere Leser erhalten die Gelegenheit zu einer kostenfreien Erstinformation durch zwei Experten der Notarkammer Frankfurt am Main. Um möglichst vielen Lesern die Teilnahme zu ermöglichen, können allerdings keine konkreten Rechtsschritte besprochen werden.  

Anmeldung

  • Die Online-Veranstaltung "Experten-Kompass" ist eine Kooperation zwischen lokalkompass.de und der Notarkammer Frankfurt am Main. Sie findet am Montag, 20. Januar 2025, ab 19 Uhr via Teams statt. Nach einer kurzen Einführung ins Thema durch die Fachanwälte für Erbrecht und Notare Verena Hartung und Dirk Gliese stehen die Beiden für Fragen zur Verfügung.
  • Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, meldet sich bis Mittwoch, 15. Januar, per Mail an service-lokalkompass@funkemedien.de an. Die Teilnehmer erhalten dann einen Link, mit dem sie der Teams-Konferenz beitreten können. Die Veranstaltung wird nicht live gestreamt, sondern steht exklusiv unseren Lesern zur Verfügung. 
Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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