Experten-Kompass zum Familienrecht
Wenn die Liebe endet...
Wenn sich Paare trennen oder scheiden lassen, werden sie oft von starken Gefühlen überrollt. Doch gerade jetzt sind viele wichtige Fragen zu klären. Haben alle Beteiligten rechtliche Klarheit, ergeben sich oft die besten Lösungen. Dies ist Thema unseres nächsten "Experten-Kompass'" am Montag, 26. August, online um 19 Uhr.
Wer sich voneinander scheiden lassen will, muss mindestens ein Jahr lang „getrennt von Tisch und Bett“ leben. Das bedeutet allerdings nicht, dass in jedem Fall ein Ex-Partner während des Trennungsjahrs ausziehen muss. Und falls das Leben unter einem Dach nicht klappt: Wer muss gehen?
Anspruch auf Unterhalt?
Während der Beziehung oder Ehe ist es für die Partner meist selbstverständlich, füreinander einzustehen – auch finanziell. Nach einer Trennung herrscht jedoch oft Unklarheit, ob ein Anspruch auf Trennungs- oder Ehegattenunterhalt besteht und, falls ja, in welcher Höhe.
Gehört die Wohnung oder das Haus beiden, muss zudem geklärt werden, was im Zuge der Trennung damit geschieht. Was ist bei einem Verkauf zu beachten oder kann es einfach auf einen der Ex-Partner übertragen werden? Falls ein gemeinsamer Hauskredit aufgenommen wurde, kann für die Unterhaltshöhe auch eine Rolle spielen, wer weiterhin dort wohnt und wer die Raten abbezahlt.
Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder?
Ob verheiratet oder nicht – haben die Ex-Partner gemeinsame Kinder, müssen sie den Umgang und das Sorgerecht klären und sich gegebenenfalls auf die Höhe des Kindesunterhalts einigen. Auch wenn sich die Eltern auf eine Betreuung im sogenannten Wechselmodell verständigen, heißt das nicht, dass der Unterhalt hälftig geteilt beziehungsweise entfallen würde.
Haben beide Eltern das Sorgerecht, dürfen sie Entscheidungen von erheblicher Bedeutung im Regelfall nur gemeinsam treffen. Mit zunehmendem Alter des Kindes kann es daher beispielsweise zu Konflikten rund um die Schulwahl oder die Ausstellung eines Reisepasses kommen.
Erben im Trennungsjahr
Selbst das Thema Erbe kann trotz Trennung unerwartet aktuell werden: Verstirbt ein Ehegatte, bevor der Scheidungsantrag gestellt wurde, und gibt es kein anderslautendes Testament, kann der Hinterbliebene auch im Trennungsjahr Mit- oder Alleinerbe werden.
Vor allem Ex-Paare, die im Guten auseinandergehen, können grundlegende Abmachungen etwa in einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung treffen.
Tipps und Infos von zwei Experten
Zu all diesen Problemstellungen können Anja Marquardsen, Fachanwältin für Familienrecht, und ihr Kollege Dr. Jürgen Krüger Auskunft geben. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer kostenfreien Erstinformation durch die beiden Experten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Um möglichst vielen Lesern die Teilnahme zu ermöglichen, können keine konkreten Rechtsschritte besprochen werden.
So könnt ihr teilnehmen
- Die Online-Veranstaltung "Experten-Kompass" ist eine Kooperation zwischen lokalkompass.de und der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Sie findet am Montag, 26. August, ab 19 Uhr via Teams statt. Nach einer kurzen Einführung ins Thema durch die Fachanwälte für Familierecht Anja Marquardsen und Dr. Jürgen Krüger stehen die Beiden für Fragen zur Verfügung.
- Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, meldet sich bis Mittwoch, 21. August, per Mail an service-lokalkompass@funkemedien.de an. Die Teilnehmer erhalten dann einen Link, mit dem sie der Teams-Konferenz beitreten können. Die Veranstaltung wird nicht live gestreamt, sondern steht exklusiv unseren Lesern zur Verfügung.
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