Für Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung
Weitere Impfangebote
Die Stadt Essen organisiert kommende Woche zahlreiche Impfangebote. Bürger ab 12 Jahre können sich sowohl in den temporären stationären Impfstellen (TSI) als auch bei mehreren Impfaktionen ohne Termin in den Stadtteilen ihre Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung abholen:
- Montag, 28. Februar, 10 bis 17 Uhr: Essen-Mitte, AOK-Haus, Friedrich-Ebert-Straße 49;
- Donnerstag, 3. März, 10 bis 17 Uhr: Essen-Mitte, AOK-Haus, Friedrich-Ebert-Straße 49;
- Donnerstag, 3. März, 14 bis 18 Uhr: Margarethenhöhe, Freiwillige Feuerwehr, Lührmannwald 28;
- Freitag, 4. März, 14 bis 18 Uhr: Borbeck, Bürgeramt, Rudolf-Heinrich-Straße 1;
- Sonntag, 6. März, 10 bis 14 Uhr: Freisenbruch, Bad- & Sport Oststadt (MTG), Schultenweg 44.
Stellen der Stadt nutzen
Auch die städtischen Impfstellen bieten regelmäßig jeweils an mehreren Tagen Coronaschutzimpfungen an:
- Altenessen-Nord, Verwaltungsgebäude Marienhospital, Johanniskirchstraße 27: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 14 bis 20 Uhr sowie Samstag von 10 bis 16 Uhr;
- Frohnhausen, Lighthouse Essen, Liebigstraße 1: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 14 bis 20 Uhr;
- Innenstadt, Theaterpassage, Rathenaustraße 2: Freitag von 14 bis 20 Uhr und Samstag von 10 bis 16 Uhr;
- Werden, Kardinal-Hengsbach-Haus, Dahler Höhe 29: Mittwoch von 14 bis 20 Uhr und Samstag von 10 bis 16 Uhr.
Für die Impfstellen in Altenessen, Werden und Frohnhausen können Bürger zu bestimmten Zeiten auch Termine buchen, müssen dies aber nicht.
Novavax auf Zollverein
In Essen steht jetzt auch der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax zur Verfügung. Da durch den Bund zunächst nur eine reduzierte Menge des Impfstoffs zugeteilt wird, wird dieser zunächst nur bei bestimmten städtischen Impfaktionen zum Einsatz kommen – erstmals am Sonntag, 27. Februar, von 11 bis 18 Uhr, in Halle 5 auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein, Gelsenkirchener Straße 181 (Parken: P A2).
Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens
Mit dem Impfstoff können sich zuerst Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens impfen lassen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sein werden. Daher ist für die Impfung eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung erforderlich. Auch Personen mit einer ärztlich attestierten Unverträglichkeit in Bezug auf mRNA-Impfstoffe sollen perspektivisch eine Impfung erhalten können, ebenso wie weitere Impfwillige.
Impfstoff von Novavax
Grundsätzlich können sich mit dem Impfstoff von Novavax Bürger ab 18 Jahre impfen lassen, die bisher keinen anderen Corona-Impfstoff erhalten haben. Für eine Grundimmunisierung werden zwei Impfdosen im Abstand von mindestens drei Wochen benötigt. Schwangeren und Stillenden wird eine Impfung mit diesem sogenannten Totimpfstoff derzeit nicht empfohlen.
Autor:Lokalkompass Essen aus Essen-West |
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