Neue Chance für zahlreiche Personengruppen
Weitere Impfangebote
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat per Erlass unter anderem die Impfung weiterer Personen geregelt. So können seit Donnerstag, 6. Mai, folgende Personengruppen unter Tel. 0800/11611701 oder online auf www.116117.de über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein einen Impftermin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren. Außerdem verkündete Gesundheitsminister Jens Spahn am Donnerstag, die Impfpriorisierung für Astrazeneca ganz aufzugeben, jeder der will, kann sich nun mit diesem Impfstoff beim Arzt impfen lassen. Die Zweitimpfung kann statt nach drei Monaten bereits nach einem Monat erfolgen.
Für alle anderen Impfstoffe können sich nun anmelden: Je maximal zwei Kontaktpersonen von Schwangeren und nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen. Der Nachweis der Impfberechtigung kann über das vom MAGS zur Verfügung gestellte Formular erfolgen. Kontaktpersonen von Schwangeren benötigen darüber hinaus eine Kopie des Mutterpasses, Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung (nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Corona-Impfverordnung), die selbst nicht geimpft werden können. Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung.
Beschäftigte an weiterführenden Schulen
Darüber hinaus Steuerfahnder mit einer Arbeitgeberbescheinigung, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten mit einer Arbeitgeberbescheinigung, Beschäftigte an weiterführenden Schulen mit einer Arbeitgeberbescheinigung, Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten unter Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung,
Gerichtsvollzieher mit einer Arbeitgeberbescheinigung, Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richter und Staatsanwälte mit einer Arbeitgeberbescheinigung, Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz mit einer Arbeitgeberbescheinigung
Zudem sollen bis zum 31. Mai Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber untergebracht oder tätig sind, Impfangebote erhalten. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen , die Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes sowie die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige stehen gesonderte Impfstoffmengen zur Verfügung.
Benachteiligte Stadtteile
Das MAGS hat auch Impfungen in sozial benachteiligten Stadtteilen mit starkem Infektionsgeschehen in Aussicht gestellt. Ein gesonderter Erlass dazu soll folgen.
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung und dem Impfzentrum Essen finden Interessierte auf essen.de/coronavirus_impfen.
Autor:Lokalkompass Essen aus Essen-West |
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