Ruhr-Hochwasser
Wassersport auf Stauseen verboten
Aktuell ist Wassersport auf den Stauseen der unteren Ruhr verboten. Grund sind durch das Hochwasser ausgelöste Gefahren wie Treibgut. Das teilt der Ruhrverband mit.
Von dem Verbot betroffen sind folgende Stauseen:
- Hengstey-, (22. Juli bis 12. August)
- Harkort-, (22. Juli bis 12. August)
- Kemnader, (22. Juli bis 12. August)
- Baldeney- und
- Kettwiger Stausee.
Das Verbot gilt sowohl für private als auch gewerbliche Freizeitaktivitäten. Es gilt nicht für Wasserfahrzeuge der Ordnungsbehörden, des Ruhrverbands und seiner Beauftragten sowie der Katastrophenschutzorganisationen.
Gefahr durch Treibgut
Durch das außerordentlich große Hochwasser der vergangenen Woche führt die Ruhr sehr viel Treibgut und birgt damit nicht abschätzbare Gefahren. Zerstörte Wohnwagen und Boote weisen teilweise spitze Teile auf, die sich im Untergrund verhaken können. Ausreichende Sichttiefen, um auf angespülte Gefahren und Hindernisse im Wasser reagieren zu können, sind aktuell nicht gegeben.
Auch die Bojenketten zur Markierung von gesperrten Bereichen, etwa vor Kraftwerken und Stauwehren, sind zum Teil nicht mehr an den vorgesehenen Orten, so dass auch diese Gefahren bei der Wassersportausübung nicht rechtzeitig erkennbar sind. Die Wasserspiegel haben sich zwar mittlerweile weitgehend normalisiert, doch sind die Strömungen immer noch weitaus stärker und gefahrvoller als zu dieser Jahreszeit üblich.
Der Ruhrverband wird die Lage in den Stauseen in den nächsten Tagen weiter erkunden und Gefahrenstellen beheben oder markieren, damit die Einschränkungen so bald wie möglich wieder aufgehoben werden können.
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