Wenn im Ferienprogramm die 3G-Regel gilt
Testpflicht für Schüler
Mit der aktuellen Coronaschutzverodrnung stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen klar, dass Schülerinnen und Schüler in den anstehenden Herbstferien nicht automatisch als getestete Personen gelten, da die Schultestungen in dieser Zeit nicht stattfinden.
Wo nur Personen nach der 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – zugelassen sind, müssen auch Schülerinnen und Schüler das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests vorlegen. Somit ist für die Teilnahme an Herbstferien-Angeboten, die in Innenräumen stattfinden, wie z.B. die Schwimmcamps in den Hallenbädern, ein höchstens 48 Stunden zurückliegender Test erforderlich. Nach einem Bund-Länder-Beschluss haben Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf kostenlose Testungen in allen anerkannten Testzentren.
Testzentren vor dem Besuch kontaktieren
Empfohlen wird, die jeweiligen Testzentren vor dem Besuch zu kontaktieren. Weiterhin gilt bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Sportangeboten für Kinder und Jugendliche, dass gemeinsam beaufsichtige Selbsttests durchgeführt werden können. Auch hier ist ratsam, die Bedingungen der jeweiligen Ferienangebote im Vorfeld zu prüfen. Spiel, Sport und Spaß sorgen für Abwechslung und beste Unterhaltung in den Ferien. Laut Gesundheitsministerium gelten die Schüler in der unterrichtsfreien Zeit aber nicht als "automatisch" getestet, da ja die regelmäßigen Schultests wegfallen.Foto: Pixabay Wo nur Personen nach der 3G-Regel zugelassen sind, müssen auch Schüler das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests vorlegen. Foto: Archiv
Autor:Lokalkompass Essen aus Essen-West |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.