NRW-Erlass gibt "grünes Licht" für bestimmte Personengruppen des Medizin- und Pflegebereichs
Stadt bereitet sich auf weitere Impfungen vor

So bald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, können weitere Personengruppen geimpft werden. | Foto: Stadt Essen/Elke Brochhagen
  • So bald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, können weitere Personengruppen geimpft werden.
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  • hochgeladen von Nina van Bevern

Das NRW-Gesundheitsministerium hat einen neuen Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 veröffentlicht. Darin ist nun geregelt, dass in der Prioritätengruppe 1 entsprechend der Impfverordnung des Bundes nur die über 80-Jährigen und Personen, die das "65. Lebensjahr vollendet haben" Anspruch auf eine Schutzimpfung mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe von BioNTech oder Moderna haben.

Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die laut Impfverordnung in den weiteren priorisierten Gruppen aufgeführt sind, haben Anspruch auf eine Schutzimpfung mit dem zugelassenen Vektorviren-Impfstoff von AstraZeneca. Die anstehenden Zweitimpfungen bleiben von den neuen Regelungen unberührt. Zweitimpfungen erfolgen immer mit dem Impfstoff, der bereits für die Erstimpfung verwendet wurde.

Beschäftigte der nachfolgend genannten Gruppen können auch geimpft werden

Die Stadt Essen bereitet aktuell die Impfangebote für Beschäftigte der nachfolgend genannten Gruppen vor, die geimpft werden können, sobald der Impfstoff geliefert wird:
Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten, einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß tätig werden; Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften, mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe; Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten; Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden; (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind; (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln; Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind; Personal in den Impfzentren; Rettungsdienstpersonal.
Weitere Informationen zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_impfen.

Autor:

Lokalkompass Essen aus Essen-West

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